DKV: Kork-Fertigböden als neue Kategorie

Seit 1997 können geprüfte Kollektionen von Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett der Mitglieder des Deutschen Kork-Verbands (Herford) das Qualitätszeichen „Das Kork-Logo“ tragen. Die zugrundeliegenden Prüfbestimmungen haben einen umfassenden, teilweise über gesetzliche Regelungen hinausgehenden Verbraucherschutz im Fokus. Im Kontext zum technischen Fortschritt hat der siegelgebende Verband nun die Nutzungsbedingungen und die Publikation seiner Kollektivmarke auf alle Kork-Bodenbeläge ausgedehnt, sofern sie die erforderlichen und unabhängig durchgeführten Prüfungen bestanden haben.
Die Prüfbestimmungen wurden grundlegend aktualisiert, redaktionell und inhaltlich überarbeitet und präzisiert. Unverändert bleibt die Mitgliedschaft im Deutschen Kork-Verband als Grundvoraussetzung, die Kollektivmarke zu tragen und zertifizierte Produkte damit auszeichnen zu können. Um die Palette der Kork-Bodenbeläge möglichst umfassend abzubilden, umfasst das Prüfkonzept „Das Kork-Logo“ seit 1. Januar neben Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett zudem „Kork-Fertigböden“ als neue Produktkategorie. Damit werden nun auch Kork-Bodenbeläge mit einer Kork-Deckschicht unter 2,5 mm Mindestauflagendicke inkludiert, die die mechanischen Anforderungen nach EN 16511 erfüllen. Unter dem Aspekt der Verbrauchersicherheit wird mit dieser grundlegenden Erweiterung ein deutlich für den Laien erkenn- und schnell erfassbarer Zusatz um die der jeweiligen Produktkategorie zu Grunde liegende Produktnorm in unmittelbarem Umfeld des QS-Zeichens zwingend erforderlich. Rechts neben oder direkt unter der bekannten Marke ist ab Stichtag der Schriftsatz „Gemäß...“ EN 12104 für Kork-Fertigparkett, ISO EN 20326 für Kork-Fertigparkett oder EN 16511 für Kork-Fertigböden auf jedweder Form der Produktkommunikation (Verpackungen etc.) zu publizieren. Die Übergangsfrist endet zum 31. Mai 2023. (rad)